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Ruf zu verlieren?
Ein Kommentar aus dem Regensburger Wochenblatt.
Von Stefan Aigner.

Der Hintergrund zu diesem Kommentar: Eine Broschüre zur Neonaziszene in Regensburg treibt „prominenten” Rechtsanwalt auf die Barrikaden

Seinen „bestimmten Ruf” sieht Günther Herzogenrath-Amelung durch die – kompakte, umfassende und informative – Broschüre zur Neonaziszene im Raum Regensburg (rechtes-regensburg.de berichtete, Anm. d. Red.) gefährdet. Wurde von den Herausgebern doch tatsächlich behauptet, er hätte zwei Geschäftsführer des rechtsextremen Donnerversands verteidigt. Na schön – das war ein Fehler: Herzogenrath-Amelung hat lediglich einen der beiden Geschäftsführer verteidigt. Ob einer oder zwei – an seinem Ruf wird dies kaum etwas ändern. Selbstverständlich darf man sich aber um des Kaisers Bart streiten.

Weiter wurde in der Broschüre berichtet, der Jurist sei Mitglied im „Deutschen Rechtsbüro”. Eine Nähe zu dieser Organisation darf man Herzogenrath-Amelung mit Fug und Recht unterstellen. Beim „Deutschen Rechtsbüro” handelt es sich – laut Eigenaussage – um eine „Selbsthilfegruppe zur Wahrung der Grundrechte nationaler Deutscher.’” Es betreibe „Vorbeugung, indem es die Betroffenen darüber aufklärt, wie sie sich innerhalb der Grenzen des Erlaubten verhalten sollen”, z. B. bei „ausländerkritischen” Parolen.
Es werden aber auch rechtsextreme Tonträger und Publikationen einer juristischen Prüfung unterzogen; ein Rechtsratgeber wurde im NPD-nahen „Deutsche-Stimme-Verlag” herausgegeben; Anwaltslisten werden verschickt – kurz: Es handelt sich um eine der wichtigsten Vernetzungsplattformen für rechtsextreme Anwälte und ihre Mandanten.
Juristische Schulungen erteilte Herzogenrath-Amelung unter anderem nicht nur der NPD-Jugendorganisation „JN”, sondern auch dem rechtsextremistische „Aktionsbüro Süd” des verurteilten Rechts-Terroristen Martin Wiese (Er hatte einen Anschlag auf das Jüdische Kulturzentrum in München geplant.).
Auch ist Herzogenrath-Amelung als Anwalt in der rechten Szene hoch gefragt – er scheint „einen bestimmten Ruf” zu haben. Seine Mandantenliste liest sich wie ein „Who is Who” der Naziszene (u. a. Martin Wiese, NS-Kriegsverbrecher Erich Priebke, Skinheads Sächsische Schweiz).
Mitglied beim „Deutschen Rechtsbüro” ist Herzogenrath-Amelung selbstverständlich nicht: Dort gibt es keine formale Mitgliedschaft. Ändert das etwas an seinem „bestimmten Ruf”?

Unstrittig ist, dass Herzogenrath-Amelung 1977 an gewalttätigen Übergriffen beteiligt war (das darf auch weiter berichtet werden), dass er sich auf einer „nationalen Welle” schwimmen sah. Auch die damit einhergehende Verurteilung ist eine Tatsache, darf aber nach dem nun geschlossenen Vergleich von den Herausgebern der Broschüre nicht mehr behauptet werden. Doch auch so ergibt sich ein Gesamtbild des Advokaten, das an seiner Gesinnung keine Zweifel lässt.

„Fahren Sie nach Ausschwitz, informieren Sie sich und zeigen Sie mir ein einziges Foto einer Gaskammer” lautet nur einer der Aussprüche, mit denen Herzogenrath-Amelung sich gefährlich nahe an die Leugnung des Holocausts begibt. Auch das steht in der Broschüre. Dagegen hat der „Szene-Anwalt” sich nicht verwahrt. Und dann fragt man sich doch, um welchen „bestimmten Ruf” der Anwalt der Rechte(n) sich eigentlich Sorgen macht.




 
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